Wer aus beruflichen oder privaten Gründen Waffen besitzen darf, ist gesetzlich dazu verpflichtet, für eine sichere Aufbewahrung zu sorgen. Selbst Menschen, die mit dem Besitzer nahe verwandt sind und auch seine Ehefrau dürfen keinen Zugang zum Waffenschrank haben. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Waffen und Munition nicht direkt nebeneinander gelagert werden dürfen. Sie dürfen sich schon im gleichen Schrank befinden, aber eine Trennung muss gewährleistet sein. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, doch sollte einmal ein Feuer ausbrechen, ist ein Brandmelder in dem Raum, wo die Waffen aufbewahrt werden, auf jeden Fall sehr nützlich. (more…)
Schlagwörter: Brandmelder, WaffenschrankDiese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.