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Rechtsschutz – das Recht eines jeden Bürgers

Den Begriff Rechtsschutz hat bereits eine jede Person schon in seinem Leben gehört. Viele Menschen wissen jedoch nicht, was sie mit diesem Begriff anfangen sollen. Rechtsschutz meint in dem allgemeinen Sprachgebrauch, das Recht geltend zu machen, sich vor einem unabhängigen Gericht über einen speziellen Sachverhalt zu informieren und von seinem Recht in dem Staat, in dem er lebt, Gebrauch zu machen.
In Verbindung mit Rechtsschutz wird ebenso die Rechtsschutzversicherung erwähnt. Eine derartige Versicherung bietet seinen Klienten einen umfangreichen Schutz bezüglich rechtlicher Fragestellungen oder auch bei Rechtsfällen. Die Rechtsschutzversicherung dient in Falle eines Rechtsstreits oder vor dem Gericht mit einem Anwalt, der durch die Versicherung bereitgestellt wird. Neben der Bereitstellung eines Anwalts ist es zudem möglich, den Gang vor das Gericht zu verhindern. Selbst in diesen Fällen können sich die Versicherten Klienten an die Beratungsstelle der Rechtsschutzversicherung wenden und ihre Problemlagen schildern. Dabei kommt es häufig vor, dass es sich um eine Anzeige, Mietzinserhöhungen oder einem Streit handelt, der nicht sofort vor Gericht gebracht wird.
In vielen Fällen passiert es jedoch, dass der Vorfall vor Gericht gerät. In diesen Situationen gehen die Gerichtsbescheide über unterschiedliche Instanzen, die über die Anklage unterrichtet werden. Dabei können die Kosten für die unterlegende Partei, welche kein Recht erhält, sehr teuer werden. Bis zu 50.000 Franken und unter Umständen sogar mehr können durch die Gerichtsklage entstehen. Allerdings sind in diesen Kosten die Anwaltskosten nicht inbegriffen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Jedoch nur, wenn der Rechtsschutz vor Eintreffen der Klage abgeschlossen wurde und die Versicherung die Kosten als Rechtsschutz übernimmt..

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Autor:
admin
Datum:
19. März 2011 um 16:59
Category:
Versicherung
Tags:
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